Abrechnung

Die Osteopathie wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Private Kassen oder die Beihilfe übernehmen die Kosten ganz oder anteilsmäßig.

Zunehmend unterstützen oder übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen osteopathische Leistungen. Die dafür von der Krankenkasse erforderlichen Bedingungen (z.B. fünfjährige Ausbildung, Mitglied in einem Verband der Osteopathen) können von mir problemlos erfüllt werden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei ihrer zuständigen Kasse oder im Internet unter osteokompass.de